Dreifelderwirtschaft
Dreizeigbau mit Winterfrucht, Sommerfrucht und Brache sind Begriffe, die auch heute noch unter den Bauern unseres Dorfes gang und gäbe sind. Hinter diesen Wörtern verbirgt sich ein Bodennutzungssystem, welches über i000 Jahre lang für unsere Gemeinde Lebensgrundlage bildete: die Dreifelderwirtschaft. Sie geht im Wesentlichen davon aus, dass ein und dasselbe Feld nicht jedes Jahr mit der gleichen Ackerfrucht bestellt werden kann, sondern ein ständiger Wechsel von Winterfrucht, Sornmerfrucht und Brache stattfinden muss. Die dadurch entstehenden verschiedenen Bestellzeiten (Frühjahr für die Sommer-, Herbst für die Winterfrucht) erforderte eine Teilung der Ackerflur in drei große Felder, in Zeigen, wie sie bei uns genannt wurden. So gab es auf unserer Gemarkung eine Zeige »Hardt«, die im wesentlichen die Äcker nördlich der Linie Hindenburgstraße — Metzinger Straße umfasste, ferner eine Zeige »Halden«, zu der alle Ackerfluren westlich der Reutlinger Straße gehörten; die Zeige »Berg« schloß alle Gewanne ein, die in dem von Metzinger Straße, Reutlinger Straße, Buchbachweg und Gemarkungsgrenze Lachenhau umfassten Räume lagen. Die Zeigen »Hardt«, »Halden« und »Berg« bildeten also die drei Felder, auf denen sich die Dreifelderwirtschaft abspielte. Diese Zeigen waren dem sogenannten Flurzwang unterworfen, d. h. die Besitzer der jeweiligen Gewanne mussten ihre Äcker nach Vorschrift anbauen. So war jedes Jahr durch den uralten Rhythmus von Winterfrucht, Sommerfrucht und Brache der Anbau in den einzelnen Zeigen festgelegt.
Stand zum Beispiel in der Zeige »Hardt« die Winterfrucht, dann war die Zeige »Halden« Haber- oder Gerstenösch, also Sommerfruchtfeld, während die Zeige »Berg« Brachfeld war. Die Brache blieb von der Aberntung der Sommerfrucht bis um Johanni nächsten Jahres (24. Juni—Brachmonat) als Stoppelweide liegen, um dann wieder umgepflügt und für die Einsaat der Winterfrucht hergerichtet zu werden. Der Brachacker wurde dreimal gepflügt, das erste Pflügen nannte man Stürzen (Sturz), das zweite Falgen (Falg), das dritte Eren oder Aren (Art); dies sind Bezeichnungen, die heute noch in Mittelstadt üblich sind, auch wenn sie zum Teil jetzt etwas anderes bedeuten. So verlief die Dreifelderwirtschaft also in folgendem Turnus: Brache (Stoppelweide), Sturz, Falg, Art und Aussaat der Winterfrucht, ihr folgten im Spätsommer die Ernte und Sturz des Stoppelackers, im Frühjahr Art und Aussaat der Sommerfrucht; nach der Ernte blieb das Feld wieder für so Monate als Stoppelweide liegen, dann begann der Kreislauf von neuem.
Angebaut wurden an Sommerfrüchten Hafer und Gerste; Weizen, Roggen und Dinkel waren Winterfrüchte. Hanf, der in unseren Güterbüchern immer wieder genannt wird, ist anscheinend fast ausschließlich unzelglich in sogenannten Hanfländern angebaut worden, während es Flachsäcker auch in den Zeigen gab.
Die Dreifelderwirtschaft war somit eine gute Anpassung an die damaligen Möglichkeiten einer Bodennutzung, der der Kunstdünger noch fremd war. Im Brachjahr nämlich konnte der Boden sich immer wieder einigermaßen erholen; dieser Gedanke lag diesem Bodennutzungssystem zugrunde. Sollte die Dreifelderwirtschaft für den einzelnen Bauern funktionieren, so musste er unbedingt Äcker in allen drei Zeigen haben. Zudem mussten die Anteile in den einzelnen Zeigen einigermaßen gleich groß sein, wenn er nicht immer wieder magere Jahre durchmachen wollte. Die folgende Besitzaufstellung einiger Mittelstädter Lehenshöfe zeigt uns, dass ihre Äcker mehr oder weniger in allen drei Zeigen lagen und die Anteile einigermaßen gleich groß waren.
Aus dieser kleinen Aufstellung können wir schon ableiten, dass auch die drei Zeigen ungefähr gleich groß sein mussten, wenn der Ablauf der Dreifelderwirtschaft reibungslos von statten gehen sollte.
Es scheint so, als ob die Felder zum Schutz gegen Wildschaden und Weidevieh bei uns teilweise irgendwie umzäunt waren, vermutlich durch lebende Hecken. Darauf verweisen uns die im Fleckenlagerbuch von 157o angegebenen Trapplucken hin. An einer Stelle heißt es z. B.: »Die Trappluck bei's Stollens Häuslin, die Widdumhalde hinauf, soll offen stehen von Michelstag bis Georgi« (29. September bis 23. April). Trapplucken waren also wahrscheinlich Gatter oder Durchfahrten in Zäunen oder Hecken, die die Felder umgaben.
Andere Hinweise finden wir in anderen Büchern. So wird 1823 Johannes Martin Röhm vom Ruggericht angewiesen, seine Güter nach der neuen Vermessung neu einzuzäunen.
1835 klagte Johannes Martin Müllerschön vor dem Ruggericht, daß der Hag in den Kapfäckern zu hoch sei. Es wurde daraufhin verfügt, dieser Hag dürfe künftig nur 4 Schuh Höhe haben (1,15 m).
1838 hatte die Gemeinde einen Beitrag zur Einzäunung eines Gutes zu leisten, das am Oferdinger Weg lag und dem Johann Martin Kehrer gehörte. Der Mangel an Feldwegen hatte zur Folge, dass die Bauern vielfach nur zu ihrem Ackerstück gelangen konnten, wenn sie über das des Nachbarn fahren durften. Um hier nun Streitigkeiten zu vermeiden, war es erforderlich, die vielen überfahrtsrechte, die sogenannten Trepp- und Trettrechte genau festzulegen und aufzuschreiben. Ein dafür angelegtes Verzeichnis, das sogenannte Servitutenbuch, lag auf dem Rathaus und diente dazu, strittige Fragen der Oberfahrt zu klären (es dient übrigens heute noch dem gleichen Zweck).
Übel waren zumeist die Leute dran, die einen Anwander besaßen; das war ein Acker, der quer zu einer Reihe von Gewannen lag, deren Besitzer das Recht hatten, den Pflug auf diesem Anwander zu wenden. Da konnte es oft vorkommen, dass sein Inhaber ihn zweimal beackern und einsäen musste, weil die Zugtiere seiner Anstößer den Boden so fest getreten hatten, dass ein Gedeihen der Frucht unmöglich geworden war.
Das Ruggericht hatte sich oft mit Klagen der Anwanderbesitzer zu befassen. 1756 bat Jakob Schauer das Ruggericht darum, »zu befehlen, dass man ihm seinen Acker in Lachenäckern, welcher ein Anwander ist, künftig mit dem Vorfahren nicht mehr verderben solle . . .«.
1803 sagt das Ruggericht: »Man kann den Anwandern nicht helfen, sondern sie müssen diese solange liegen lassen, bis die Länder angebaut sind, hingegen wenn ein dergleichen Anwander angebaut sein sollte, so haben diejenigen, welche daran stoßen, dafür zu sorgen, dass dem Anwander so wenig als möglich Schaden geschehe.« Sehr schlimm war es, wenn ein Bauer sich auf Kosten des anderen mit Ackerland bereichern wollte und dabei die Marksteine versetzte. Nach der Volksmeinung war dies ein derart schlimmes Vergehen, dass der betreffende Übeltäter nach dem Tode keine Ruhe finden konnte, sondern des Nachts auf den Feldern umhergeistern musste.
Um Streitigkeiten mit den angrenzenden Nachbarorten zu vermeiden, musste von Zeit zu Zeit ein Markungsumgang zusammen mit den Vertretern der betroffenen Gemeinden veranstaltet werden. Auf diese Notwendigkeit musste das Ruggericht die Mittelstädter jeweils hinweisen, so auch im Jahre 1735: » —dieweilen sehr viel dran gelegen, dass die Markung jedenorts richtig erhalten wird, damit man mit den Nachbarorten nicht in Streitigkeiten geraten möge und nun bereits gegen 30 Jahr verflossen, dass solches an diesen Orten nicht beachtet wurde, wird Schultheiß und Richtern ruggerichtlich befohlen, dass sie auf künftiges Frühjahr unter der Zuziehung etlicher junger Bürger und Bürgerssöhne solchen Umgang vornehmen sollen . . .«.
Das Untergangsgericht, das aus 2 Mittelstädter Bürgern, den Untergängern, bestand, hatte diesen Markungsumgang, den Untergang, vorzubereiten und zu veranstalten. Den anwesenden Jungbürgern wurde dabei oft auf sehr handgreifliche Weise (Ohrfeige und dergl.) eingeprägt, wo wichtige Marksteine standen. (Am Markungsumgang im Jahre 1811 nahmen 19 Personen teil, darunter 2 ledige Bürgerssöhne und viele jüngere Knaben.)
Wir sehen auch aus dieser Urkunde, dass Markungsumgänge nicht jedes fahr stattfanden. Es konnten durchaus einmal 3o Jahre vergehen, ehe man aufgefordert wurde. 5-8 Jahre verstrichen aber in Mittelstadt von Untergang zu Untergang immer. Es war begreiflich, dass die Gemeindeverwaltung diese Mühe scheute, auch wenn sie notwendig war. Sie brachte nämlich viel Arbeit mit sich, die nicht in einem Tag erledigt war. So wurden 1811 sämtliche Entfernungen zwischen den einzelnen Marksteinen genau vermessen. Die Steine selbst wurden bis in die Einzelheiten beschrieben und Protokolle darüber in einem 82 Seiten starken Buch festgehalten. 1811 wurden auf diese Weise 216 Marksteine beschrieben. Das Zehent- und Markungsbeschreibungsbuch jenes Jahres zeigt uns diese mühselige Arbeit noch sehr genau.
Um 183o scheint sich eine Änderung der Zelgordnung angebahnt zu haben, denn man begann damals allerorten die Brache nicht mehr als Stoppelweide liegen zu lassen, sondern sie statt dessen mit Kohlraben, Kartoffeln, Esper und Luzernen anzubauen. Dadurch wurde die Anbaufläche um ein Drittel vergrößert.
Der Bracheanbau wurde durch die Abschaffung der Viehweide zu Gunsten der Stallfütterung ermöglicht; die Stallfütterung brachte mehr Dung ein und dieser wurde zum Düngen der Brache verwendet. Die spätere Einführung des Kunstdüngers ließ die Bauern bald vergessen, daß die Brache einmal fast ein Jahr lang nutzlos als Stoppelweide liegen geblieben war.
Diese verbesserte Dreifelderwirtschaft, in der auch die Brache angebaut wird, hat sich bis heute in der Landwirtschaft unseres Ortes erhalten. Winterfrucht, Sommerfrucht und Brache sind bei unseren Bauern gängige Begriffe, und wer im Sommer aufmerksam durch die Felder geht, stellt zu seiner Überraschung fest, dass sich in den früheren Zeigen stets vorwiegend entweder Winterfrucht, Sommerfrucht oder Brachanbau findet. Der uralte Rhythmus der Dreifelderwirtschaft hat sich also bis heute erhalten, auch wenn in der Flur schon längst Zwing und Bann aufgehoben sind.