Mittelstadt im Wandel der Jahrhunderte
Klosterherrschaft, Lehenswesen und bäuerliches Leben
Die Geschichte Mittelstadts ist über viele Jahrhunderte hinweg eng mit den politischen, wirtschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen Württembergs verbunden gewesen. Besonders das Mittelalter und die frühe Neuzeit prägten das Dorf nachhaltig. Klöster, adelige Grundherren, Lehensordnungen, Frondienste und die Leibeigenschaft bestimmten über Generationen hinweg das Leben der Menschen. Viele Flurnamen, Gebäude und alte Bezeichnungen erinnern bis heute an diese Zeit.
Eine alte Verkaufsurkunde aus dem Jahre 1294
Sie enthält die Übereignung eines Mittelstädter Gutes an Kloster Pfullingen. Der Text der Urkunde lautet: »Ich Hainrich von Rieth (Altenriet), tu kund allen, die diesen Brief vernehmen, dass ich mein Gut zu Mittelstadt, das da gehört zum Berge (Graf von Berg), habe verkauft den Frauen von Sankt darens Orden zu Pfullingen um dreißig Pfund (Geld). Und sie sollen dasselbige Gut behalten (umtreiben) Jahr und Tag nach eigenem Recht. Dies sind Bürgen: Eberhart von Husen und Friedrich Bondörfer ...« Es folgt die Erklärung, dass seine Brüder Werner und Eberhard keine Ansprüche auf dieses Gut haben. Eine lange Reihe von Zeugen dieses Verkaufes wird aufgeführt. Interessant ist, dass die Stadt Reutlingen ihr Siegel zu dieser Urkunde gegeben hat. Es war gewissermaßen die Garantie dafür, dass dieser Handel rechtlich in Ordnung war. (Foto: Hauptstaatsarchiv Stuttgart)
Die Entstehung des Klosters Pfullingen
Im Jahr 1250 gründeten die adeligen Frauen Irminhild und Mechthild aus dem Geschlecht der Pfullinger Rempen in Pfullingen ein Frauenkloster des Klarissenordens. Noch während der Bauzeit zogen bereits 1252 die ersten Nonnen in die unvollendeten Gebäude ein. Erst 1278 konnte das Kloster vollständig bezogen werden. Die Gründung war in erster Linie für adelige Frauen aus Pfullingen und der Umgebung bestimmt.
Das Kloster entwickelte sich rasch zu einem religiösen Mittelpunkt der Region. Wie viele geistliche Einrichtungen des Mittelalters bemühte sich auch das Kloster Pfullingen um umfangreichen Grundbesitz. Die Nonnen verstanden es geschickt, Güter zu erwerben, ihre Besitzungen auszubauen und ihre wirtschaftliche Stellung stetig zu festigen.
Im Laufe der Zeit entstand ein beachtlicher Eigenbesitz von rund 400 Morgen Land. Zum Kloster gehörten schließlich auch das Dorf Genkingen und der Weiler Reicheneck. Dort ließ das Kloster sogar einen großen künstlichen Fischweiher anlegen. Noch heute erinnern die Flurnamen „Seewald“, „Seewiesen“ und „Seebach“ an diese Anlage. Auch in Mittelstadt hinterließen die Pfullinger Nonnen deutliche Spuren. Der Flurname „Nonnenwasen“ verweist bis heute auf ihren einstigen Besitz.
Der Ausbau des Klosterbesitzes in Mittelstadt
Schon im 13. Jahrhundert begannen adelige Familien damit, ihre Güter in Mittelstadt an das Kloster zu verkaufen oder zu verschenken. 1268 veräußerten Sigboto und Rudolf von Hundersingen Besitzungen an die Nonnen. 1299 schenkten Graf Ulrich von Berge und seine Söhne dem Kloster ihren gesamten Mittelstädter Besitz „um ihres eigenen und ihrer Eltern Seelenheil willen“. Auch spätere Erwerbungen sollten dem Kloster zufallen.
Weitere Güter kamen durch Verkäufe und Schenkungen hinzu. Heinrich von Riet überließ 1294 seinen Besitz in Mittelstadt den Pfullinger Frauen. Die Truchsessen von Urach gaben dem Kloster im 14. Jahrhundert mehrere Höfe und Rechte. Selbst Fischrechte im Neckar gehörten schließlich zu den Einnahmequellen des Klosters.
Von besonderer Bedeutung war die Übernahme der Mittelstädter Kirche im Jahr 1413. Mit der Kirche fiel auch der sogenannte Widumhof an das Kloster. Dieser Hof umfasste etwa 120 Morgen Land. Insgesamt verfügte das Kloster Pfullingen damit in Mittelstadt über rund 130 Hektar Land und damit über ungefähr ein Fünftel der gesamten Gemarkung.
Die wichtigsten Höfe des Klosters lagen im Bereich des späteren Zehnthofes sowie im Lodenberg. Viele dieser Gebäude blieben über Jahrhunderte prägende Bestandteile des Ortsbildes.
Leben unter der Klosterherrschaft
Die Nonnen bewirtschafteten ihre Güter nicht selbst. Stattdessen verliehen sie Höfe und Felder an Mittelstädter Bauern. Diese mussten dafür jährliche Abgaben leisten. Bezahlt wurde mit Geld, Getreide, Hühnern, Eiern oder anderen Naturalien. Häufig mussten die Bauern außerdem einen Teil ihrer Ernte abgeben.
Trotz dieser Verpflichtungen galt die Herrschaft geistlicher Grundherren vielerorts als vergleichsweise erträglich. Der alte Spruch „Unterm Krummstab ist gut leben“ war weit verbreitet. Auch die Mittelstädter Bauern besaßen gewisse Rechte gegenüber dem Kloster. Sie konnten Beschwerden vorbringen und ihre Interessen vertreten.
So beschwerten sich die Bauern im Jahr 1509 darüber, dass ihr Vieh mit nur einem Farren nicht ausreichend versorgt werde. Sie verlangten vom Kloster und vom Widummaier bessere Bedingungen und beriefen sich dabei ausdrücklich auf die Verpflichtungen des Widumhofes.
Die Beziehungen zwischen Dorf und Kloster blieben über Jahrhunderte eng. Erst die Reformation brachte einen tiefgreifenden Wandel. Herzog Ulrich von Württemberg zog 1534 den gesamten Klosterbesitz ein. Damit gingen auch die Mittelstädter Güter an Württemberg über. Die Verwaltung blieb jedoch zunächst beim Klosteramt Pfullingen. Erst 1806 wurde dieses endgültig aufgelöst.
Das Lehenswesen in Mittelstadt
Im Mittelalter befanden sich große Teile Mittelstadts im Besitz verschiedener weltlicher und geistlicher Herren. Neben dem Kloster Pfullingen gehörten dazu die Reutlinger Armenpflege, die geistliche Verwaltung Nürtingen sowie die Stiftsverwaltung der Universität Tübingen.
Die Grundherren bewirtschafteten ihre Güter nicht selbst. Stattdessen verliehen sie sie an Bauern. Diese Bauern waren keine Eigentümer, sondern sogenannte Lehensnehmer oder Maier. Für die Nutzung des Landes mussten sie regelmäßige Abgaben entrichten.
Besonders häufig war die sogenannte Landgarbe. Dabei erhielt der Grundherr ein Drittel der gesamten Ernte. Daneben waren feste Naturalabgaben üblich. Hühner, Eier, Käse oder Gänse gehörten ebenso dazu wie Geldzahlungen.
Wie streng diese Verpflichtungen geregelt waren, zeigt ein ausführlicher Erblehensbrief aus dem Jahr 1500. Darin wurde genau festgelegt, welche Leistungen der Bauer Hans Sperrling gegenüber der Reutlinger Armenpflege zu erbringen hatte. Er musste nicht nur Ernteanteile abliefern, sondern auch Gebäude instand halten, Felder düngen und dafür sorgen, dass kein Land brachlag.
Außerdem durfte der Hof nicht geteilt werden. Der jeweilige Besitzer musste den gesamten Hof bewirtschaften und durfte ihn nur mit Zustimmung der Grundherrschaft weitergeben.
Maske, an der Traufseite des Gasthauses »Krone eingemauert. Diese Arbeit, wie auch die Renaissance-Säule am Sakristei-Eingang der Kirche, stammt vermutlich von einem Mittelstädter Steinmetz namens Hans Hering, der um 1620 in Mittelstadt lebte
Die Zersplitterung der Höfe
Trotz der Verbote wurden die Höfe im Laufe der Jahrhunderte immer stärker zerstückelt. Durch Erbteilungen entstanden zahlreiche kleine Parzellen. Um 1760 bestanden die Güter der Reutlinger Armenpflege bereits aus 166 einzelnen Grundstücken, die auf 65 Bauern verteilt waren.
Dies führte zu erheblichen Problemen. Die Grundherren hatten große Schwierigkeiten, ihre Abgaben einzuziehen. Das Oberamt Urach versuchte deshalb im Jahr 1747 einzugreifen. In einem Schreiben beklagte der Vogt, dass fast jeder Bürger Anteile an verschiedenen Höfen besitze und dadurch große Unordnung entstanden sei.
Trotz aller Bemühungen blieb der Streubesitz typisch für Mittelstadt. Viele Bauern bewirtschafteten verstreute Äcker und Wiesen an unterschiedlichen Stellen der Gemarkung.
Die großen Lehenshöfe des Dorfes
Die Lehensbeschreibung von 1760 nennt zahlreiche größere Höfe in Mittelstadt. Besonders bedeutend waren mehrere Pfullinger Höfe, darunter der Widumhof im Lodenberg sowie die Höfe im Zehnthof.
Daneben gab es Besitzungen der Reutlinger Armenpflege und der Universität Tübingen. Manche dieser Höfe umfassten mehrere Häuser, Scheunen und umfangreiche Ländereien.
Die jährlichen Abgaben waren beträchtlich. Neben Geld mussten die Bauern Naturalien liefern. Für manche Höfe waren Hühner, Eier, Käse und Gänse vorgeschrieben. Hinzu kamen Teile der Getreideernte.
Besonders belastend waren sogenannte Landgarben-Lehen, bei denen ein Drittel der Ernte abgegeben werden musste. Andere Lehen waren mit festen Abgaben verbunden. Diese konnten in schlechten Erntejahren ebenfalls große Schwierigkeiten verursachen.
Die Ablösung der alten Lasten
Im 19. Jahrhundert änderten sich die Verhältnisse grundlegend. Nach den Freiheitskriegen wuchs der Wunsch vieler Bauern, die alten Abgaben endgültig loszuwerden.
Unter dem Motto „Weg mit dem Zehnten, weg mit den Gülten!“ begann die Ablösung der Lehensverhältnisse. Die Bauern konnten ihre Verpflichtungen gegen Geldzahlungen ablösen und dadurch Eigentümer ihrer Höfe werden.
1834 wurde der gesamte Lehensbesitz in Mittelstadt bewertet. Die Ablösungssumme belief sich auf 14.826 Gulden — eine enorme Summe für die damalige Zeit. Da die meisten Bauern diesen Betrag nicht sofort bezahlen konnten, wurden langfristige Ratenzahlungen vereinbart.
Auch die Gemeinde selbst löste später die kirchlichen Zehnten ab. Die Zahlungen zogen sich bis in die 1870er Jahre hin. Erst danach waren die meisten alten Verpflichtungen endgültig verschwunden.
Damit endete eine fast tausendjährige Lehensordnung, die das Leben der Bauern über Generationen bestimmt hatte.
Die Abbildung zeigt die Titelseite des Fleckenlagerbuches von 1570
Die Abbildung zeigt die Titelseite des Fleckenlagerbuches von 1570: »Von Christi, unsers Erlösers, einigen Heilands und Seligmachers Geburt gezählt tausendfünfhundert und im siebzigsten Jahr, auf den sedtsundzwanzigsten Tag des Monats Mai, ist hernach geschriebene Erneuerung von mir, Michael Schmid, Schreiber zu Metzingen, beschrieben worden im Beisein der ehrsamen und ehrbaren Hannsen Müllern, derzeit Schultheiß, Hannsen Butzen, Heimbürge, Alt-Jörg Nibling, Vaullur Krauß, Hanns Knedtt, Thyas Müller, Hans Knapp und Jörg Ebinger, all des Gerichts (Richter). Darzu Hans Müller in der Mühle, Jörg Herrmann, Hans Lieb, Marthe Schmid und Hans Frank, des Rates (Gemeinderat). — Ich wags mit Gott, dem allein Ehr gebührt.. (Foto: Hauptstaatsarchiv Stuttgart)
Die Leibeigenschaft
Neben den wirtschaftlichen Verpflichtungen bestand lange Zeit auch persönliche Unfreiheit. Viele Bewohner Mittelstadts waren leibeigen. Noch 1573 nennt das Lagerbuch der Kellerei Urach 49 Mittelstädter Leibeigene allein im Besitz Württembergs. Rechnet man die Untertanen anderer Herren hinzu, dürfte etwa die Hälfte der Bevölkerung betroffen gewesen sein.
Leibeigenschaft bedeutete, dass ein Mensch rechtlich seinem Herrn unterstand. Entscheidend war dabei die Herkunft der Mutter. War sie leibeigen, wurden auch ihre Kinder leibeigen.
Die Betroffenen mussten besondere Abgaben leisten. Dazu gehörte die sogenannte Leibhenne. Männer hatten zusätzlich eine Mannssteuer zu entrichten.
Leibeigene galten teilweise sogar als Handelsobjekte. Eine Urkunde aus dem Jahr 1405 berichtet, dass ein Fischrecht mit einer Frau und ihren Kindern bezahlt wurde, die dem Kloster als „eigene Leute“ übergeben wurden.
Dennoch war die Leibeigenschaft nicht nur mit Nachteilen verbunden. Manche Grundherren bevorzugten ihre Eigenleute bei der Vergabe von Höfen. Außerdem waren die laufenden Abgaben oft vergleichsweise gering.
Besonders belastend war jedoch das sogenannte Besthaupt beim Todesfall. Der Herr beanspruchte dabei das beste Stück Vieh des Verstorbenen.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Leibeigenschaft schrittweise abgeschafft. Mit den Reformgesetzen nach den Freiheitskriegen endete schließlich auch in Mittelstadt die persönliche Unfreiheit.
Frondienste und Pflichtarbeit
Zu den schwersten Belastungen der Bauern gehörten die Frondienste. Dabei handelte es sich um unbezahlte Arbeitsleistungen für Herrschaft oder Gemeinde.
Die Bauern mussten Straßen bauen, Gräben reinigen, Naturalabgaben transportieren oder Dienste für das Militär leisten. Auch Jagdfronen waren üblich. Dabei mussten die Einwohner bei herrschaftlichen Jagden als Treiber mitwirken.
Die Frondienste wurden streng überwacht. Beschwerden über Ungleichheiten oder Missstände kamen regelmäßig vor. Dennoch änderte sich lange wenig.
Erst im 19. Jahrhundert begann eine langsame Ablösung. Teilweise konnten die Bauern Geld statt Arbeitsleistungen zahlen. 1848 wurden die Frondienste schließlich endgültig aufgehoben.
Die Bezeichnung „Fronmeister“ für den Gemeindevorarbeiter blieb jedoch noch lange erhalten.
Ordnung und Alltag im alten Mittelstadt
Alte Dorfordnungen vermitteln ein anschauliches Bild vom Alltag früherer Jahrhunderte. Viele Lebensbereiche waren streng geregelt.
So durfte Holz nur mit Erlaubnis geschlagen werden. Vieh durfte bestimmte Flächen nicht betreten. Selbst die Nutzung von Wegen und Weiden war genau vorgeschrieben.
Besonders ausführlich geregelt war die Schweinemast im sogenannten Eichelenäcker. Jeder Bürger durfte nur eine festgelegte Zahl Schweine dort weiden lassen. Die Tiere mussten angemeldet werden.
Auch das gesellschaftliche Leben unterlag strengen Vorschriften. Herzog Christophs Landordnung von 1555 verbot aufwendige Kleidung, Maskierungen und ausgelassene Kirchweihfeste. Nachtliches Zechen war ebenso untersagt wie unerlaubtes Glücksspiel.
Selbst Kleidung und Schmuck wurden genau geregelt. Bauern sollten einfache Stoffe tragen und keinen übermäßigen Luxus zeigen.
Nachtwächter und Sicherheit
Die Sicherheit im Dorf lag in den Händen der Nachtwächter. Sie mussten nachts regelmäßig ihre Rufe hören lassen und auf Feuer oder Unruhe achten.
Die Einwohner achteten sehr genau darauf, ob die Nachtwächter ihre Pflichten erfüllten. Immer wieder finden sich Beschwerden darüber, dass bestimmte Gassen vernachlässigt wurden. Besonders die Ledergasse wurde mehrfach genannt.
Die Besoldung der Nachtwächter war gering. Dennoch erfüllten sie eine wichtige Aufgabe im dörflichen Zusammenleben.
Der Badbrunnen und das Badehaus
Der heutige Badbrunnen erinnert an eine frühere Badeeinrichtung des Dorfes. Bereits 1570 wird ein Bader erwähnt, der verpflichtet war, jede Woche einen Badetag anzubieten.
Die Badstube befand sich vermutlich an der heutigen Hauptstraße. Der Bader sollte die Menschen nicht nur baden, sondern auch scheren, schröpfen und massieren.
Das Wasser wurde über Holzleitungen direkt vom Brunnen ins Badehaus geleitet. Der Name „Badbrunnen“ hat sich bis heute erhalten und erinnert an diese frühe öffentliche Einrichtung Mittelstadts.
Ein Dorf im Wandel der Zeit
Die Geschichte Mittelstadts zeigt eindrucksvoll, wie stark das Leben der Menschen über Jahrhunderte von Herrschaft, Kirche und alten Rechtsordnungen geprägt war. Klosterbesitz, Lehenswesen, Frondienste und Leibeigenschaft bestimmten den Alltag vieler Generationen.
Erst im 19. Jahrhundert setzte sich allmählich die moderne Vorstellung von persönlicher Freiheit und freiem Eigentum durch. Die Bauern wurden Eigentümer ihrer Höfe, die alten Abgaben verschwanden und die mittelalterlichen Herrschaftsformen verloren ihre Bedeutung.
Dennoch sind die Spuren dieser Vergangenheit bis heute sichtbar — in Flurnamen, alten Gebäuden und überlieferten Bezeichnungen. Sie erinnern daran, wie eng die Geschichte Mittelstadts mit der Geschichte Württembergs und seiner jahrhundertelangen Ordnung verbunden war.
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Alte Münzen und Gewichte
1 Goldgulden = 2-3 Silbergulden (fl.)
1 fl. = 15 Batzen
1 Batzen = 4 Kreuzer
1 Kreuzer = 4 Pfennig
1 Pfennig = 2 Heller
1 Scheffel Dinkel (1,77 hl) kostete in guten Erntejahren 4 fl., in schlechten dagegen 8 -10 fl.
Am 1. Juli 1875 wurde Reichsmark eingeführt
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Längenmaße
Grundlage der Längenmaße waren Schuh oder Fuß
1 Schuh oder Fuß = 12 Zoll = 28,6cm
1 Rute = 16 Schuh = 4,58m
1 Elle = 0,61m
1 Meile = 7448m
Nach dem Aufkommen des Vermessungswesens teilte man die Rute im Feldmesserschuhe ein. Damit ließ sich leichter rechnen (1 Rute = 10 Schuh zu je 28,6cm)
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Flächenmaße
1 Quadratschuh = 0,082m²
1 Quadratrute = 256 Quadratratschuhe (nach 1806: 100 Quadratschuhe)
1 Morgen = 150 Quardratruten (nach 1806: 384 Quadratruten) = 31.51 Ar
1 Jauchert = 1 Mannsmahd = 1 Tagwerk = 47,28 Ar = 1,5 Morgen
Die Bezeichnung Mannsmahd galt für Wiesen. Ein Mann konnte an einem Tag 1 Mannsmahd abmähen. 1 Tagwerk oder 1 Jauchert war die Ackerfläche, die an einem Tag mit einem Gespann bearbeitet werden konnte.
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Kornmaße
1 Scheffel = 8 Simri = 1,77hl
1 Simri = 4 Vierling oder Imri = 22,15l
1 Vierling = 2 Achtel = 5,5l
1 Achtel = 2 Meßle = 2,76l
1 Meßle = 2 Eckle = 1,38k
1 Viertele = 0,17l
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Flüssigkeitsmaße
1 Fuder = 6 Eimer = 17,63hl
1 Eimer = 16 Imi = 2,94hl
1 Imi = 10 Maß = 18,37l
1 Maß = 4 Schoppen = 1,38l
1 Schoppen = 0,459l
Bei Wein unterschied man das »Trübeich« für den unvergorenen Wein vom »Helleich«, dem vergorenen Wein. Ein Eimer Trübeich war um 7 Maß größer als ein Eimer Helleich; dadurch wurde der Schwund bei der Gärung und dem Abgang der Hefe ausgeglichen.
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Gewichte
je Ware unterschied man Leichtgewicht und Schwergewicht
1 leichter Zentner = 100 Pfund = 46,758kg
1 schwerer Zentner = 104 Pfund = 48,628kg
1 Pfund = 32 Lot = 467,5g
1 Lot = 4 Quentle = 14,61g
1 Quentle = 0,65g
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Raummaße
Holz wurde nach Klafter gemessen. 1 Klafter = ca. 3m³
Heu und Stroh bemaß man nach Fudern
