Die Gemeindeverwaltung in Mittelstadt bis 1962
Vom Schultheißen zur modernen Kommunalverwaltung
Die Geschichte einer Gemeinde lässt sich nicht nur an ihren Gebäuden, Straßen oder Kirchen ablesen. Ebenso prägend ist die Entwicklung ihrer Verwaltung. Sie zeigt, wie sich Verantwortung, Mitbestimmung und öffentliche Aufgaben über Jahrhunderte verändert haben. Auch in Mittelstadt wandelte sich die Gemeindeverwaltung von einer vom Landesherrn geprägten Ortsverwaltung zu einer modernen kommunalen Selbstverwaltung, deren Aufgaben bis weit in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger hineinreichen.
Der Schultheiß als Vertreter der Landesherrschaft
Über viele Jahrhunderte stand an der Spitze der Gemeinde der Schultheiß. Ursprünglich wurde er vom Landesherrn auf Lebenszeit eingesetzt und hatte dessen Interessen im Dorf zu vertreten. Erst ab dem 17. Jahrhundert erhielten die Gemeinden das Recht, ihren Schultheißen selbst zu wählen. Die Wahl musste jedoch weiterhin von der staatlichen Obrigkeit bestätigt werden, bevor der Gewählte vereidigt werden konnte.
Unterstützt wurde der Schultheiß von zwei sogenannten Heimbürgen oder Bürgermeistern. Sie vertraten vor allem die Interessen der Einwohner gegenüber der Obrigkeit und übernahmen Aufgaben, die später weitgehend dem Amt des Gemeindepflegers beziehungsweise Kämmerers entsprachen.
Anfangs wurden wichtige Angelegenheiten von der gesamten Dorfgemeinschaft beraten. Da sich diese Form der Entscheidungsfindung mit der Zeit als sehr aufwendig erwies, wählten die Bürger Vertreter aus ihrer Mitte. In Mittelstadt wurden diese bereits 1522 als „von der Gemeinde“ bezeichnet. Daraus entwickelte sich schrittweise ein geregeltes kommunales Vertretungssystem.
Die Entstehung der bürgerlichen Selbstverwaltung
Im 19. Jahrhundert war die Gemeindeverwaltung bereits deutlich stärker organisiert. Im Jahr 1864 bestanden die sogenannten bürgerlichen Kollegien aus sieben Gemeinderäten und einem siebenköpfigen Bürgerausschuss. Während die Gemeinderäte für sechs Jahre gewählt wurden, betrug die Amtszeit der Mitglieder des Bürgerausschusses lediglich zwei Jahre.
Die Gemeinderatsprotokolle zeigen, dass der Bürgerausschuss nicht regelmäßig zusammentrat. Er wurde vor allem bei wichtigen Personalentscheidungen sowie bei Fragen der Gemeindefinanzen hinzugezogen. Damit entstand bereits eine frühe Form der demokratischen Kontrolle kommunaler Entscheidungen.
Bis zum Jahr 1829 bildeten Mittelstadt und Reicheneck eine gemeinsame Verwaltungseinheit. Erst danach wurde Reicheneck eine eigenständige Gemeinde und führte seine Angelegenheiten selbstständig. Die staatliche Aufsicht über beide Gemeinden lag weiterhin beim Oberamt Urach, dessen Leiter als Oberamtmann bezeichnet wurde.
Das Ruggericht – Kontrolle durch die Obrigkeit
Die wichtigste Kontrolle der Gemeinden erfolgte durch regelmäßige Visitationen des Oberamts. Diese sogenannten Ruggerichte waren gefürchtet, da dort öffentlich Missstände angesprochen und gerügt wurden.
Aus den überlieferten Protokollen lässt sich ein anschauliches Bild des damaligen Dorflebens gewinnen. Im Jahr 1735 wurde den Mittelstädtern vorgeworfen, den Sonntag nicht ausreichend zu achten. Beanstandet wurden unter anderem Arbeiten auf den Feldern, Backen und Schneidern während des Sonntags sowie Wirtshausbesuche. Selbst das Rauchen während des Gottesdienstes wurde ausdrücklich gerügt.
Auch den Bewohnern von Reicheneck wurden eindringliche Ermahnungen ausgesprochen. Sie sollten regelmäßiger die Gottesdienste und Vesperlektionen besuchen, ihre Gesangbücher mitbringen und die Zeit in der Kirche nicht mit Schlafen oder Gesprächen verbringen.
Besonders deutlich wurde die staatliche Autorität bei Konflikten zwischen Gemeinde und Kirche. Als sich im Jahr 1750 ein schwerer Streit zwischen Pfarramt und Gemeindeverwaltung entwickelte, machte das Ruggericht den Schultheißen und die örtlichen Richter für einen Großteil der Auseinandersetzungen verantwortlich. Ihnen wurde vorgeworfen, die Bevölkerung gegen das Pfarramt aufgebracht und Beschwerden unterstützt zu haben, deren Inhalt viele Unterzeichner nicht einmal gekannt hätten.
Kritik an der Gemeindeverwaltung
Die Akten zeigen, dass auch die Arbeit der Gemeindeverwaltung selbst regelmäßig überprüft wurde. Im Jahr 1838 sprach das Oberamt dem Schultheißen und seinen Richtern wegen Nachlässigkeit sein „gerechtes Missfallen“ aus. An anderer Stelle wurde dem Ortsvorsteher sogar Schläfrigkeit in der Amtsführung vorgeworfen. Wiederholt drohte das Oberamt damit, Beschwerden unmittelbar an die Regierung in Stuttgart weiterzuleiten.
Auch kirchliche Aufgaben wurden kontrolliert. So erhielt der Schulmeister und Mesner die Anweisung, das Läuten der Glocken und das Aufziehen der Turmuhr künftig entweder selbst oder durch einen geeigneten Erwachsenen ausführen zu lassen. Knaben durften diese verantwortungsvollen Aufgaben nicht länger übernehmen. Außerdem wurde verlangt, die Kirche sauberer zu halten und das Läuten der Morgenglocke an Sonntagen nicht mehr zu unterlassen.
Wenn Jugendliche den Gottesdienst störten
Dass auch frühere Generationen ihre Probleme mit jugendlichem Übermut hatten, zeigt ein bemerkenswerter Eintrag aus dem Jahr 1769. Das Ruggericht beschäftigte sich damals mit ledigen Burschen, die auf der Empore der Kirche Steine und andere Gegenstände auf junge Frauen hinunterwarfen und damit den Gottesdienst störten.
Die Obrigkeit reagierte ungewöhnlich deutlich. Dem Schultheißen wurde aufgetragen, bei jeder Unordnung sofort einzugreifen und die Schuldigen unmittelbar an der Kirchentür festnehmen zu lassen. Anschließend sollten sie für einige Zeit in das örtliche „Zuchthäusle“, vermutlich das Gefängnis im Rathaus, eingesperrt werden. Dieser Vorfall zeigt eindrucksvoll, welche Bedeutung Ordnung und Disziplin im öffentlichen Leben des 18. Jahrhunderts hatten.
Zahlreiche Gemeindediener sorgten für den Alltag
Die Gemeindeverwaltung bestand keineswegs nur aus Schultheiß und Gemeinderat. Jahr für Jahr wurden zahlreiche Gemeindediener neu bestellt, die unterschiedlichste Aufgaben übernahmen.
Im Jahr 1864 gehörten dazu unter anderem ein Waagmeister, ein Obstbaumwärter, ein Amtsdiener, ein Polizeidiener, ein Wald- und Feldschütz, Nachtwächter, Wegknecht, Fronaufseher sowie Brotschauer, Fleisch- und Viehschauer, Gläsereicher und Spritzenmeister für den Brandschutz.
Besonders interessant erscheint aus heutiger Sicht die Tätigkeit der Maulwurfsfänger. Für jeden gefangenen Maulwurf erhielten sie drei Kreuzer aus der Gemeindekasse. Gleichzeitig wurde ausdrücklich festgelegt, dass nur Tiere aus der eigenen Markung angenommen werden durften, um Missbrauch zu verhindern.
Die Gehälter dieser Gemeindediener waren im Vergleich zu früheren Zeiten bereits deutlich gestiegen. Während beispielsweise der Feldschütz hundert Jahre zuvor lediglich sieben Gulden erhielt, betrug seine Besoldung Mitte des 19. Jahrhunderts bereits rund einhundert Gulden jährlich.
Ehrenamt und gemeinsame Zehrungen
Viele Gemeindeämter wurden ursprünglich ehrenamtlich ausgeübt. Als Ausgleich war es üblich, dass sich die Amtsträger bei verschiedenen Anlässen auf Kosten der Gemeindekasse bewirten ließen.
Ob bei der Wahl neuer Hirten, bei der Besichtigung der Äcker oder Weinberge, beim Abschneiden der Hörner von Kühen, beim Verleihen der Gänse oder beim Kontrollgang durch die Markung – nahezu jede Amtshandlung bot Gelegenheit zu einem gemeinsamen Essen oder einem Trunk.
Auch Gemeindefeste wurden aus öffentlichen Mitteln unterstützt. Eine historische Gemeinderechnung vermerkt beispielsweise Ausgaben für Hering und Wein am Aschermittwoch entsprechend altem Brauch. Solche Einträge vermitteln ein lebendiges Bild des damaligen dörflichen Gemeinschaftslebens.
Der Mittelstädter Gemeinderat im Mai 1965. Stehend von links nach rechts: Hans Bader, Bürgermeister Konrad Steinmaier, Willi Karl, Ludwig Bayer, Friedrich Kurz, Rudi Mayer, Gotthilf Haug; sitzend von links nach rechts: Hermann Müllerschön, Karl Lutz (stellvertretender Bürgermeister), Richard Armbruster, Karl Müller. (Foto Näher, Reutlingen)
Die Gemeindeverwaltung im Jahr 1962
Bis zum Jahr 1962 hatte sich die Gemeindeverwaltung grundlegend verändert. Grundlage ihres Handelns war nun die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg von 1955. An der Spitze der Verwaltung stand der unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Bürgermeister, dessen Amtszeit zunächst acht und später zwölf Jahre betrug.
Der Gemeinderat setzte sich aus Vertretern unterschiedlichster Berufe zusammen. Werkmeister, Schriftsetzer, Schlossermeister, Eisenwarenhändler, Elektriker, Geschäftsführer, Malermeister, Maurermeister, Schlosser und Landwirte brachten ihre beruflichen Erfahrungen in die kommunale Arbeit ein. Dadurch spiegelte das Gremium die wirtschaftliche und gesellschaftliche Struktur des Dorfes wider.
Die Aufgaben einer modernen Gemeinde
Die kommunalen Aufgaben hatten sich inzwischen erheblich erweitert. Den größten Anteil am Gemeindehaushalt beanspruchten das Schulwesen, die Ortsentwässerung, der Straßenbau, der Kindergarten sowie die Gemeindekrankenpflegestation.
Hinzu kamen die Förderung der Landwirtschaft, Müllabfuhr, Straßenbeleuchtung, Feuerwehr, Friedhof, Badeanstalt, Fleischbeschau, Marktwesen und öffentliche Waagen. Auch die zentrale Wasserversorgung gehörte inzwischen zu den wichtigsten Einrichtungen der Gemeinde.
Darüber hinaus nahm die Gemeinde zahlreiche ordnende Aufgaben wahr. Dazu gehörten insbesondere die Bauleitplanung, die öffentliche Sicherheit, das Melde- und Passwesen sowie das Standesamt. Außerdem organisierte sie Wahlen, führte Statistiken und bereitete zahlreiche Entscheidungen anderer Behörden vor.
Nicht zuletzt verwaltete die Gemeinde ihren umfangreichen Grundbesitz, den Gemeindewald sowie sämtliche Finanzen einschließlich Haushaltsplanung, Steuern und Abgaben.
Die Menschen hinter der Verwaltung
Hinter der Gemeindeverwaltung standen zahlreiche Beschäftigte mit ganz unterschiedlichen Aufgaben. Neben Kindergärtnerinnen, Krankenschwester, Wassermeister, Friedhofaufseher, Waldmeister, Fronmeister und Turnhallenwart arbeiteten im Rathaus Kassenverwalter, Verwaltungsangestellte, Amtsbotin sowie mehrere Verwaltungslehrlinge.
Die Gesamtverantwortung trug Bürgermeister Steinmaier, der als Dienstvorgesetzter sämtliche Einrichtungen und Beschäftigten der Gemeinde leitete. Damit war die Verwaltung bereits zu einer modernen Organisation geworden, deren Aufgaben weit über die klassische Ortsverwaltung früherer Jahrhunderte hinausgingen.
Die Wasserversorgung – Eine technische Meisterleistung
Zu den bedeutendsten Infrastrukturprojekten der Gemeinde gehörte der Aufbau einer sicheren Trinkwasserversorgung.
Bis weit ins frühe 20. Jahrhundert versorgten sich die Einwohner aus zahlreichen privaten sowie sieben öffentlichen Brunnen. Erst ab 1907 begann die konkrete Planung einer zentralen Wasserversorgung. Nach mehreren Beratungen und Änderungen fiel 1909 schließlich die Entscheidung zum Bau der ersten zentralen Anlage. Die höher gelegenen Wohngebiete konnten allerdings erst ab 1913 nach dem Bau zusätzlicher Hochbehälter und Pumpstationen zuverlässig versorgt werden.
Mit dem Wachstum der Gemeinde stieß die ursprüngliche Wasserversorgung jedoch an ihre Grenzen. Neue Brunnen wurden angelegt, Quellfassungen erweitert und zahlreiche geologische Untersuchungen durchgeführt. Teilweise erschwerten Manganbelastungen und biologische Verunreinigungen die Nutzung des Grundwassers erheblich.
Einen entscheidenden Fortschritt brachte schließlich die Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Pliezhausen. Aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1961 konnte Mittelstadt hochwertiges Trinkwasser aus einem leistungsfähigen Horizontalfilterbrunnen beziehen. Ergänzt wurde dies durch den Bau eines neuen Hochbehälters im Lachenhau mit einem Fassungsvermögen von 1.500 Kubikmetern. Diese Anlage schuf die Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung des Dorfes auf den höher gelegenen Wohngebieten.
Durch zusätzliche Filteranlagen, Ozonisierung und moderne Pumptechnik entstand schließlich ein Versorgungssystem, das sowohl die Versorgungssicherheit erhöhte als auch die Qualität des Trinkwassers dauerhaft verbesserte. Die Investitionen beliefen sich einschließlich aller Bohrungen und Anlagen auf rund 800.000 DM und wurden durch Zuschüsse des Landes wesentlich unterstützt.
Die Abwasserbeseitigung – Ein Schritt in die Zukunft
Ebenso bedeutend war die Entwicklung der Abwasserentsorgung. Über Jahrhunderte gelangten sämtliche Abwässer unmittelbar in den Wieslenbach und von dort in den Neckar. Mit den steigenden hygienischen Anforderungen des 20. Jahrhunderts änderte sich diese Situation grundlegend.
Ab 1923 begann der Bau eines systematischen Kanalnetzes. Neue Wohngebiete wurden grundsätzlich zuerst kanalisiert und anschließend mit Wasserleitungen sowie Straßen erschlossen.
Ein Meilenstein war der Generalentwässerungsplan Anfang der 1960er Jahre. Der bisher offen und teilweise unter Häusern verlaufende Wieslenbach wurde abschnittsweise verdolt. Parallel entstand ein modernes Kanalsystem mit getrennten Leitungen für Schmutz- und Reinwasser. Die Bauarbeiten stellten die Bevölkerung über mehrere Jahre vor große Belastungen, verbesserten jedoch dauerhaft die hygienischen Verhältnisse im Ort.
Mit der geplanten mechanisch-biologischen Kläranlage sollte schließlich die vollständige Reinigung der Abwässer erreicht werden. Ziel war nicht nur die Verbesserung der Lebensqualität vor Ort, sondern auch ein nachhaltiger Beitrag zum Schutz von Neckar und Wasserwirtschaft. Die Gemeinde verstand diese Investitionen bereits damals als Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
